Definitionen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und/oder Verträge zwischen DYZLE und Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Produkten und/oder der Erbringung von Dienstleistungen und deren Ausführung. Abweichungen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DYZLE und gelten nur für das jeweilige Angebot/die jeweilige Bestellung/den jeweiligen Vertrag.
  • Zu DYZLE gehören DYZLE Operations BV und DYZLE Services BV
  • Käufer ist jede (juristische) Person, die bei DYZLE eine Bestellung zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen aufgegeben hat oder aufgeben wird, einschließlich ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Beauftragten, Rechtsnachfolger und Erben.
  • Plattform oder PAAS (Platform as a Service) bezieht sich auf die ASP/SAAS-Plattform, bei der sich DYZLE-Kunden anmelden können, um ihre registrierten Informationen abzurufen.
  • Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich abgelehnt und sind für DYZLE nicht verbindlich, es sei denn, DYZLE hat ihnen schriftlich zugestimmt.
  • Sollte sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen oder für nichtig erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen und die Parteien werden sich auf eine weitere Ersatzbestimmung einigen, die der Absicht der ungültigen oder für nichtig erklärten Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
  • Benutzer bezeichnet: den Käufer oder einen vom Käufer beschäftigten Mitarbeiter.
  • Application Service Provider (ASP) und Software as a Service (SAAS) bedeuten: DYZLE stellt dem Kunden Software „remote“ über das Internet oder ein anderes Netzwerk zur Verfügung und hält sie dort bereit, ohne dem Kunden ein physisches Medium mit der betreffenden Software zur Verfügung zu stellen.
  • Computerservice bedeutet: die automatische Verarbeitung von Daten mithilfe von Software und Geräten, die von DYZLE verwaltet werden.

Angebote und Preisschätzungen

  • Alle Angebote von DYZLE sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von dreißig Tagen, sofern nicht anders angegeben.
  • Alle von DYZLE angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten.
  • Alle in Preislisten, Rundschreiben und Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Farbangaben usw. sind annähernd.

Vereinbarungen und Änderungen

  • DYZLE ist nicht mit schriftlichen Unterlagen verbunden. Alleen de Afnemer kan zich tegenover DYZLE beroepen op rechten uit of in verband met de met DYZLE gesloten overeenkomst. DYZLE ist berechtigt, die von der Übereinkunft abhängigen Rechte und Pflichten zu verweigern oder zu verweigern (ggf. in Verbindung mit den von Ihnen gelieferten Daten).
  • Door Afnemer na het plaatsen van een opdracht verlangde wijzigingen in de uitvoering daarvan moeten door Afnemer tijdig en schriftelijk aan DYZLE worden doorgegeven.
  • Wijzigingen in een door Afnemer geplaatste opdracht, van welke aard dan ook, die hogere kosten meebrengen dan waarop bij de oorspronkelijke door DYZLE verstrekte prijsopgave kon worden gerekend, komen voor rekening van Afnemer. Sollte es zu einer Kostenreduzierung kommen, so kann Afnemer hierauf nicht reagieren, indem es die Kostenreduzierung des Preises übernimmt. DYZLE kann aus eigener Einsicht bestätigen, dass es sich hierbei um eine Verrechnung mit einem niedrigeren Preis handelt, der zu zahlen ist.
  • Die Kunden von DYZLE, die die Dienste von DYZLE in Anspruch nehmen, haben eine einleitende Zeitspanne von fünf Jahren, in der sie sich mit dem neuen Gerät ausstatten können.
  • Wenn die Überarbeitung durch eine der Parteien schriftlich oder per E-Mail innerhalb von drei Monaten für die Einreichung von offenen Terminen erfolgt, wird diese Nachricht im Laufe eines Jahres verweigert.

Lieferung

  • Alle von DYZLE angegebenen (Liefer-)Termine wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der DYZLE zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Informationen ermittelt und werden so weit wie möglich eingehalten. Die bloße Überschreitung eines angegebenen (Liefer-)Termins stellt keinen Verzug seitens DYZLE dar. DYZLE ist nicht an (Liefer-)Termine gebunden, die aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und nach Vertragsabschluss eingetreten sind, nicht eingehalten werden können. Besteht die Gefahr einer Terminüberschreitung, werden sich DYZLE und der Käufer so schnell wie möglich abstimmen.

Zugang zur Plattform

  • DYZLE erbringt für den Kunden die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen in den Bereichen Application Service Provider, Software as a Service und/oder Computerservice sowie den Zugang zur Plattform gemäß den schriftlichen Spezifikationen. Nach Abschluss der Vereinbarung zwischen den Parteien wird dem Kunden der Zugang zur Plattform gewährt.
  • DYZLE ist jederzeit berechtigt, Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistung im Zusammenhang mit dem Zugang zur Plattform zu ändern, wenn dies aus technischen oder geschäftlichen Gründen wünschenswert erscheint.
  • DYZLE ist jederzeit berechtigt, Inhalt, Funktionalitäten und Größe der Plattform zu ändern, wenn dies aus technischen oder geschäftlichen Gründen wünschenswert erscheint.
  • Alle Leistungen von DYZLE werden auf Grundlage einer Verpflichtung zum bestmöglichen Bemühen erbracht, es sei denn, DYZLE hat in der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich ein Ergebnis zugesagt und das betreffende Ergebnis wurde auch mit ausreichender Sicherheit beschrieben.
  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Nutzung des Dienstes und die Art und Weise der Nutzung der Ergebnisse des Dienstes beim Kunden. Der Kunde ist auch für die Einweisung und Nutzung durch Benutzer verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Benutzer in einem Weisungsverhältnis zum Kunden stehen.
  • Der Kunde muss über geeignete Einrichtungen für den Zugriff auf die Plattform verfügen, wie beispielsweise – aber nicht beschränkt auf – geeignete Ausrüstung und Software.
  • DYZLE stellt dem Kunden die erforderlichen Codes und Einstellungen für den Zugriff auf die Plattform von seinem (Computer-)System aus zur Verfügung. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe dieser Codes und Einstellungen in sein (Computer-)System verantwortlich.
  • DYZLE wird alle Anstrengungen unternehmen, um den zwischen den Parteien vereinbarten Festnetz- und/oder Mobilfunkdienst zu vertreiben.
  • DYZLE wird sich nach Kräften bemühen, die Leistungen sorgfältig auszuführen, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den mit dem Käufer schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen und Verfahren.
  • Service-Level-Vereinbarungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Der Kunde informiert DYZLE stets über alle Umstände, die den Service und seine Verfügbarkeit beeinträchtigen können. Bei Service-Level-Vereinbarungen wird die Verfügbarkeit ohne Berücksichtigung angekündigter Wartungsausfälle sowie von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von DYZLE liegen, und unter Berücksichtigung des gesamten Services für die Dauer der Vereinbarung gemessen. Sofern nichts anderes nachgewiesen wird, gelten die von DYZLE gemessene Verfügbarkeit und das Service-Level als schlüssiger Beweis.

DYZLE-Ausrüstung

  • Eventuelle direkt erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Käufer unverzüglich nach Eintreffen der Ware auf dem der Ware beigefügten Frachtbrief dem Transportunternehmen anzuzeigen oder DYZLE unverzüglich zu melden.
  • Reklamationen gelieferter Waren müssen DYZLE innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich und mit Begründung mitgeteilt werden. Konnte die Reklamation innerhalb dieser Frist nicht festgestellt werden, gilt eine Frist von acht Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Reklamationsgrund hätte festgestellt werden können.
  • Ungeachtet des Vorstehenden akzeptiert DYZLE keine Reklamationen, die später als drei Monate nach Auslieferung der Ausrüstung eingereicht werden. Werden Reklamationen nicht unverzüglich gemeldet, erlischt die Haftung von DYZLE und der Vertrag gilt als ordnungsgemäß erfüllt.
  • DYZLE behält sich das Recht vor, die gelieferte Ausrüstung innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme nach eigenem Ermessen auszutauschen oder zu modifizieren, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen und die vereinbarten Bedingungen unberührt bleiben.
  • Etwaige Wartungspflichten von DYZLE ergeben sich ausschließlich aus einem zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Wartungsvertrag.
  • Die Verpflichtung zur Wartung im Rahmen der vereinbarten Sätze erstreckt sich ausschließlich auf die in der aktuellen Geräteliste des Kunden aufgeführten Geräte. Der Kunde stellt in Absprache mit DYZLE sicher, dass die Geräteliste aktuell bleibt. Führt DYZLE Wartungsarbeiten an Geräten durch, die zum Zeitpunkt der Arbeiten nicht in der Geräteliste aufgeführt sind, führt DYZLE diese Arbeiten auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags zu den üblichen Sätzen durch.
  • Sofern für die Geräte ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass die Wartung in der Gerätenutzungsgebühr enthalten ist, meldet der Kunde festgestellte Mängel an den Geräten DYZLE detailliert und gemäß den üblichen Verfahren von DYZLE. Nach Erhalt der Meldung wird DYZLE versuchen, die Mängel nach besten Kräften zu beheben. Die Ergebnisse werden dem Kunden je nach Dringlichkeit in einer von DYZLE festgelegten Art und Weise und innerhalb eines von DYZLE festgelegten Zeitrahmens zur Verfügung gestellt. DYZLE ist berechtigt, temporäre Lösungen, Workarounds oder problemvermeidende Einschränkungen in die Software einzubauen.
  • Bei Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Verwendung oder anderen Ursachen, die nicht von DYZLE zu vertreten sind, oder wenn das Gerät von Dritten verändert wurde, kann DYZLE die üblichen Tarife und Reparaturkosten in Rechnung stellen. Die Wiederherstellung beschädigter oder verlorener Daten ist nicht durch die Wartung abgedeckt.
  • Kosten für geänderte und/oder neue Versionen von Geräten, die für den Betrieb und/oder die Wartung des Systems erforderlich sind, sowie die Arbeiten, die sich aus geänderten und/oder neuen Versionen dieser Geräte ergeben, einschließlich der Durchführung notwendiger Änderungen am System, trägt der Käufer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Wenn der Käufer nicht gleichzeitig mit dem Vertrag über die Bereitstellung der Ausrüstung einen Wartungsvertrag mit DYZLE abgeschlossen hat, kann DYZLE vom Käufer nicht dazu verpflichtet werden, zu einem späteren Zeitpunkt einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Geräte von Drittanbietern

  • Sofern DYZLE dem Kunden (Standard-)Geräte von Drittanbietern liefert oder zur Verfügung stellt, gelten für diese Geräte die Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter, sofern DYZLE dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes mitteilt. Der Kunde akzeptiert die genannten Geschäftsbedingungen der Drittanbieter. Diese Geschäftsbedingungen liegen häufig der Verpackung der jeweiligen Geräte bei. Auf Anfrage sendet DYZLE dem Kunden diese Geschäftsbedingungen auch zu.

Verpflichtungen des Kunden

  • Der Kunde stellt rechtzeitig, in jedem Fall aber vor Beginn der Installationsarbeiten, die Anschlussmöglichkeiten für die für die Anlage und die Installationsarbeiten erforderliche Energie sowie deren Prüfung zur Verfügung. Die Kosten für die benötigte Energie gehen zu Lasten des Kunden.
  • Der Kunde sorgt für den Anschluss des Systems oder der Anlagen an ein öffentliches Telekommunikationsnetz. Die damit verbundenen (Anschluss-)Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Falls schriftlich vereinbart, wird DYZLE Anweisungen für den Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz erteilen und/oder SIM-Karten zur Verfügung stellen, um die GPRS-Kommunikation zu ermöglichen. Der Kunde muss zu jeder Zeit für eine ordnungsgemäße Internetverbindung zugunsten des Y-Gate Ethernet sorgen. Wenn die Kommunikation der Y-Gates über die eigene Internetverbindung des Kunden läuft (ADSL, Kabel und/oder Glasfaser), ist der Kunde zu jeder Zeit für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Verbindung verantwortlich. Wenn diese Verbindung während der Installation nicht verfügbar ist, wird ein Gate mit GPRS-Verbindung installiert. Die (monatlichen) Zusatzkosten hierfür werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  • Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass von Dritten auszuführende Arbeiten (z.B. Bauarbeiten) und/oder Lieferungen, die nicht zur Montage gehören, aber für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Montage durch DYZLE erforderlich sind, so rechtzeitig und in der Weise ausgeführt werden, dass die Montage nicht verzögert oder behindert wird, und wenn dennoch Verzögerungen im Sinne dieses Artikels eintreten oder zu erwarten sind, hat der Besteller DYZLE unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Verzögert sich der Beginn und der Fortgang der Installationsarbeiten aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist der daraus resultierende Schaden für DYZLE vom Kunden zu ersetzen, sofern dieser Schaden in direktem Zusammenhang mit der Verzögerung steht. Sowohl der Kunde als auch DYZLE werden sich bemühen, die oben genannten Schäden so weit wie möglich zu begrenzen.
  • Der Kunde haftet für die Beschädigung und den Verlust von Materialien, Teilen oder Werkzeugen, die von DYZLE oder von Dritten, die von DYZLE bei den Installationsarbeiten eingesetzt werden, eingebracht und vom Kunden verwaltet werden, es sei denn, diese Schäden und/oder Verluste sind DYZLE zuzuschreiben.
  • Der Kunde gestattet DYZLE, während des Zeitraums, in dem DYZLE (Installations- und/oder Wartungs-)Arbeiten durchführt, kostenlos Namensschilder und Werbung am Installationsort oder am System anzubringen.
  • Der Kunde garantiert, dass er dafür sorgt, dass das bewegliche und/oder unbewegliche Eigentum, auf dem DYZLE die Installation(en) durchführt, den niederländischen Vorschriften entspricht, einschließlich der Gesetzgebung zu Bau- und Arbeitsbedingungen.
  • Der Kunde ist verantwortlich und trägt die Kosten für alle Anträge im Zusammenhang mit den für die Installation und das System erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen und zusätzlichen lokalen Anforderungen bei Behörden und/oder Versorgungsunternehmen sowie für die zu diesem Zweck auszuführenden Zeichnungsarbeiten, die für die Einrichtung des Systems erforderlich sind.

Fertigstellung

Das System wird als geliefert betrachtet:

  1. a) entweder, wenn DYZLE dem Kunden schriftlich (auch per E-Mail) mitgeteilt hat, dass die Installationsarbeiten abgeschlossen sind und der Kunde das System genehmigt oder abgenommen hat;
  2. b) oder wenn spätestens acht Tage verstrichen sind, nachdem DYZLE dem Kunden schriftlich (auch per E-Mail) erklärt hat, dass die Installationsarbeiten abgeschlossen sind, und der Kunde das System nicht innerhalb dieser Frist genehmigt oder abgenommen hat;
  3. (c) oder wenn die visuelle Inspektion des Systems durch DYZLE stattgefunden hat und ein Abnahmeprotokoll erstellt und dem Kunden ausgehändigt wurde.
  • Mängel, die innerhalb der in Artikel (Garantie) genannten Garantiezeit behoben werden können und die die Funktionsfähigkeit des Systems nicht wesentlich beeinträchtigen, behindern die Lieferung nicht.
  • Die Fertigstellung entbindet DYZLE von jeglicher Haftung für Mängel, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er diese Mängel zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise nicht hätte entdecken können und/oder müssen.

Garantie

  • DYZLE garantiert nicht, dass die von DYZLE im Rahmen von Application Service Provider und/oder Software as a Service verwendete Software fehlerfrei ist und ohne Unterbrechungen funktioniert.
  • DYZLE ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Ergebnisse des Dienstes und der mit dem Dienst erzeugten Daten.
  • DYZLE garantiert nicht, dass der Kunde jederzeit ununterbrochenen und uneingeschränkten Zugang zur Plattform hat.
  • DYZLE übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit von festen und mobilen Telekommunikationsnetzen.
  • Alle von DYZLE erbrachten Leistungen werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Leistung nach bestem Wissen und Gewissen erbracht, es sei denn, DYZLE hat in der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich ein Ergebnis versprochen und das betreffende Ergebnis auch mit hinreichender Bestimmtheit beschrieben.
  • Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Nutzung des Dienstes und die Art und Weise, in der die Ergebnisse des Dienstes eingesetzt werden, verantwortlich. Der Kunde ist auch für die Anweisung an und die Nutzung durch die Benutzer verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Benutzer in einem Autoritätsverhältnis zum Kunden stehen.
  • Es ist eine physikalische Tatsache, dass bei elektronischen Kommunikationsdiensten wie z.B. mobilen Kommunikationsdiensten die Fähigkeit, eine Verbindung herzustellen oder aufrechtzuerhalten, und die Qualität der Verbindung nicht an jedem Ort und zu jeder Zeit gleich oder ausreichend ist. DYZLE wird, soweit es die Dienste Dritter (Telekommunikationsanbieter, Kabelgesellschaften usw.) in Anspruch nimmt, alle Anstrengungen unternehmen, um die Wahrscheinlichkeit von Unterbrechungen zu minimieren. Der Kunde erkennt jedoch an, dass die von DYZLE bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen aufgrund von physikalischen Faktoren, atmosphärischen Bedingungen, Anpassungen oder Wartungsarbeiten an den Netzen der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, Verbindungsabbrüchen, Softwareproblemen oder anderen Ursachen beeinträchtigt werden können und (vorübergehend) nicht verfügbar sein können.
  • DYZLE wird im Rahmen des Zumutbaren alle Anstrengungen unternehmen, um die Wahrscheinlichkeit von Störungen und deren Folgen zu minimieren. DYZLE übernimmt ausdrücklich keine Garantie für die Integrität der verwendeten Telekommunikations-/Kabelverbindungen oder Energieanlagen.
  • Wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde DYZLE eine Störung auf die von DYZLE festgelegte Weise schriftlich melden. In diesem Fall wird DYZLE sich bemühen, die Störung in Übereinstimmung mit den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien zu beheben. Wenn nach Ansicht von DYZLE die Mitwirkung des Kunden für die Untersuchung einer Störung notwendig oder wünschenswert ist, wird der Kunde jede von DYZLE als nützlich, notwendig oder wünschenswert erachtete Mitwirkung leisten. DYZLE ist berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Störung auf eine unvorsichtige oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden oder die Nichteinhaltung von Benutzeranweisungen zurückzuführen ist.
  • DYZLE ist jederzeit berechtigt, den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen.
  • Während eines Zeitraums von 3 (drei) Monaten nach der Lieferung wird DYZLE nach bestem Wissen und Gewissen alle Material- und Herstellungsfehler des Systems reparieren, wenn sie DYZLE innerhalb dieses Zeitraums schriftlich und detailliert gemeldet werden. Alle ersetzten Teile gehen in das Eigentum von DYZLE über.
  • Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn die im vorigen Absatz genannten Mängel ganz oder teilweise auf unsachgemäßen, unvorsichtigen oder unsachgemäßen Gebrauch und/oder auf äußere Ursachen wie Feuer- oder Wasserschäden und/oder andere nicht von DYZLE zu vertretende Ursachen zurückzuführen sind.
  • DYZLE wird bei einer berechtigten Reklamation das gelieferte Produkt auf dem normalen Postweg versenden, nachdem das defekte Produkt an DYZLE zurückgeschickt wurde. Die maximale Garantie für Geräte beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der ersten Lieferung. Wenn ein Produkt auf diese Weise ersetzt wurde, wird die Garantiezeit nicht verlängert.
  • Jegliche Installationsarbeiten sind von der Garantie ausgeschlossen.
  • Die Garantie erlischt, wenn der Kunde selbst oder nicht von DYZLE autorisierte Dritte Arbeiten an der Anlage oder dem Gerät durchgeführt haben.
  • Wird DYZLE zu Unrecht zur Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtungen in Anspruch genommen, z.B. bei einer Störung durch äußere Einflüsse wie Staubbildung, Kabelbruch oder bei Störungen, die durch einfache Eingriffe des Kunden selbst behoben werden können, z.B. durch einen Reset mit Hilfe des Handbuchs oder der Plattformunterstützung, werden dem Kunden die von DYZLE durchgeführten Arbeiten nach dem jeweils gültigen Tarif in Rechnung gestellt.
  • Die Garantie wird nur gewährt, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag und die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllt hat.
  • DYZLE wird bei der Erfüllung des Vertrags stets die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.

Haftung

  • DYZLE ist gegenüber dem Kunden niemals haftbar, wenn der Anschluss von einem Dritten im Rahmen oder nach einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Dritten außer Betrieb genommen wird.
  • Der Kunde erkennt an, dass die Leistung von Telekommunikationsdiensten im Zusammenhang mit physischen Faktoren (Gebäude, Tunnel usw.) und aufgrund von atmosphärischen Bedingungen, Verbindungsstörungen und Problemen mit der von DYZLE und/oder dem Kunden verwendeten Software beeinträchtigt werden oder vorübergehend oder vollständig nicht verfügbar sein kann. DYZLE haftet dem Kunden gegenüber niemals für Schäden oder Kosten, die durch solche Umstände entstehen.
  • DYZLE haftet nicht für Schäden außerhalb der Garantiebestimmungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens DYZLE vor.
  • Mängel in jeglicher Form bei den Dienstleistungen Dritter, wie z.B. Anbieter von Telekommunikationsdiensten, sind niemals DYZLE zuzuschreiben.
  • DYZLE haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich Schäden an Dritten, immaterielle Schäden, Handelsverluste und Schäden an Geräten oder Produkten des Kunden oder in irgendeiner anderen Form.
  • Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Absätzen dieses Artikels beschränkt sich die Haftung von DYZLE, aus welchem Grund auch immer, auf den Rechnungsbetrag für die während der Laufzeit des ursprünglichen Vertrags gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, unabhängig von einer periodischen Verlängerung des Vertrags.
  • Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Absätzen dieses Artikels ist die Haftung jederzeit auf maximal den Betrag der vom Versicherer von DYZLE in dem betreffenden Fall zu leistenden Zahlung beschränkt, sofern DYZLE dafür versichert ist.
  • Wenn aufgrund desselben Umstands oder Ereignisses mehr als ein Anspruch entsteht oder die Summe mehrerer Ansprüche die Versicherungssumme übersteigt, werden die Ansprüche im Verhältnis zu ihrem Umfang zugesprochen und ausgezahlt.
  • Auch für den Fall, dass DYZLE nicht in der Lage ist, die vereinbarten Geräte und/oder Dienste zu liefern, kann DYZLE nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Nichtlieferung der betreffenden Geräte und/oder Dienste ist das Ergebnis eines schwerwiegenden, DYZLE zurechenbaren Fehlers, der im Einflussbereich von DYZLE lag. Die Verfügbarkeit des Internets hängt vom Internet selbst, dem Dienstanbieter von DYZLE und dem Telekommunikationsanbieter von DYZLE ab. Daher liegt die Verfügbarkeit der Online-Dienste in entsprechenden Fällen außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von DYZLE, so dass DYZLE diesbezüglich keine Haftung übernimmt.
  • DYZLE ist dem Kunden gegenüber niemals haftbar, wenn der Kunde Telekommunikationsdienste (einschließlich der Nutzung von SIM-Karten, die dem Kunden gehören) von einem Dritten außerhalb eines Vertragsverhältnisses mit DYZLE bezieht.
  • DYZLE ist für die Wartung sowie die Zugänglichkeit der Plattform von seinen Providern abhängig. DYZLE wird sich nach besten Kräften bemühen, Störungen beim Zugang zur Plattform und/oder bei der Nutzung der Plattform so schnell wie möglich zu beheben, kann aber – obwohl DYZLE sich darum bemüht – die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform, die korrekte und unbeschädigte Datenübertragung, die volle Zuverlässigkeit und Unversehrtheit der Plattform und/oder des Dienstes nicht in angemessener Weise garantieren.
  • DYZLE ist jederzeit berechtigt, die Plattform vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, um eine Störung zu beheben oder Wartungsarbeiten an der Plattform durchzuführen oder diese einzustellen. Soweit dies möglich ist, wird DYZLE die durchzuführenden (Wartungs-)Arbeiten rechtzeitig angeben.
  • Alle Forderungen gegen DYZLE verjähren ein Jahr nach ihrer Fälligkeit.

Stornierungen

Wenn der Kunde angibt, dass vereinbarte Bestellungen und/oder deren Lieferung nicht ausgeführt werden müssen, und zwar nur nach schriftlicher Mitteilung (auch per E-Mail), berechnet DYZLE den gesamten Bestellwert, einschließlich der Dienstleistungen für das erste Jahr und der Registrierungskosten, jedoch ohne Installationskosten.

Zahlungen

  • Die Zahlung erfolgt per Vorkasse per Lastschrift oder in Ausnahmefällen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ermächtigt der Käufer DYZLE durch Vereinbarung oder auf erstes Anfordern, den geschuldeten Betrag automatisch von dem vom Käufer zu diesem Zweck angegebenen Bank- oder Girokonto einzuziehen. Der Käufer garantiert, dass auf diesem Konto ausreichend Deckung vorhanden ist.
  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist DYZLE berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen. DYZLE wird seine Leistungen noch einen Monat nach Fälligkeit der Rechnung erbringen. Danach kann DYZLE die Leistung ohne Vorankündigung einstellen. DYZLE haftet nicht für hieraus entstehende Schäden. Der Kunde bleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit zur Zahlung der ausstehenden (Raten-)Beträge verpflichtet.
  • Geht die Zahlung nicht fristgerecht bei DYZLE ein, gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Käufer ist verpflichtet, alle außergerichtlichen Inkassokosten, einschließlich Verwaltungs-, Lager- und Rechtsbeistandskosten, zu erstatten. Auf den geschuldeten Betrag werden außerdem die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a in Verbindung mit Artikel 6:120 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erhoben.
  • Die Kosten für Dienstleistungen werden vierteljährlich im Voraus in Rechnung gestellt und bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Geheimhaltungspflicht

  • DYZLE wird alle vertraulichen Informationen, die der Kunde im Rahmen des Vertrags bereitstellt, vertraulich behandeln. Erkenntnisse und Verfahren, die unter Verwendung vertraulicher Informationen und Daten des Kunden gewonnen werden, fallen nicht unter diese Geheimhaltungspflicht, es sei denn, diese vertraulichen Informationen und Daten lassen sich direkt oder indirekt auf den Kunden zurückführen.
  • Der Kunde erkennt an, dass die bereitgestellte Software, Websites, Dateien, Geräte und sonstigen Materialien vertrauliche Informationen und/oder Geschäftsgeheimnisse von DYZLE oder seinen Lizenzgebern enthalten können. Der Kunde verpflichtet sich, diese Software, Dateien, Geräte und Materialien vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Nutzung zu gestatten und sie nur für den Zweck zu verwenden, für den sie bereitgestellt wurden. Als Dritte gelten auch alle Mitarbeiter des Kundenunternehmens, die die Software, Websites, Dateien, Geräte und/oder sonstigen Materialien nicht unbedingt nutzen müssen.

Eigentumsvorbehalt

  • DYZLE behält sich das Eigentum an allen im Rahmen eines Vertrags von ihr an den Käufer gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen im Zusammenhang mit der Warenlieferung und den damit verbundenen Leistungsverpflichtungen des Käufers vollständig erfüllt sind. Erbringt DYZLE im Rahmen dieses Vertrags vom Käufer zu bezahlende Arbeiten, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle hieraus entstehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Forderungen, die DYZLE aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung der betreffenden Verträge gegen den Käufer erwirbt. Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer die Waren nicht verarbeiten, ihrer tatsächlichen Verfügungsgewalt entziehen, sie veräußern, verpfänden oder Dritten Rechte daran einräumen.
  • Der Käufer ermächtigt DYZLE hiermit, die Räumlichkeiten und/oder Fahrzeuge, in denen sich die unter Eigentumsvorbehalt von DYZLE stehenden Waren befinden, zu betreten und/oder zur Verfügung zu stellen und diese Waren in Besitz zu nehmen. DYZLE ist hierzu berechtigt, wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber DYZLE nicht nachkommt oder wenn DYZLE begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommen wird. Die mit der Rückholung verbundenen Kosten trägt der Käufer.
  • Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Waren, auf die sich der Eigentumsvorbehalt von DYZLE bezieht, auf eigene Kosten mit der gebotenen Sorgfalt zu versichern.

Geistiges Eigentum

  • Wird der Käufer von Dritten wegen einer angeblichen Verletzung von Dienstleistungsrechten im Zusammenhang mit von DYZLE gelieferten Produkten oder Dienstleistungen kontaktiert, wird der Käufer DYZLE unverzüglich hierüber informieren. Soll eine Bestellung auf Grundlage eines vom Käufer oder in dessen Namen bereitgestellten Entwurfs oder einer anderen Anweisung ausgeführt werden, garantiert der Käufer, dass dadurch keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt werden.
  • Das geistige Eigentum an allen Waren, Dienstleistungen oder Software, die im Rahmen des Vertrags von DYZLE oder in dessen Namen geliefert oder bereitgestellt werden, verbleibt bei DYZLE oder der Person, von der DYZLE die entsprechenden Rechte ableitet.
  • DYZLE ist berechtigt, die gemessenen und aufgezeichneten Daten, Angaben und Informationen anonymisiert für Analysen, Statistiken und Veröffentlichungen zu verwenden.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, die mit der Nutzung der von DYZLE bereitgestellten Dienste oder Waren verbundenen Abonnementbedingungen zu akzeptieren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte an geistigem Eigentum von oder auf Waren zu entfernen oder zu verändern, ebenso wenig wie Hinweise auf die Vertraulichkeit und Vertraulichkeit von Informationen und Daten, wenn sich diese auf oder in Waren im Eigentum von DYZLE befinden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Sicherheitsmaßnahmen auf Waren zu entfernen oder zu umgehen.

Geltendes Recht und Streitigkeiten

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, alle Vereinbarungen und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder allen Vereinbarungen, deren Zustandekommen oder Erfüllung oder irgendetwas damit im Zusammenhang stehen, unterliegen niederländischem Recht.
  • Das Gericht im Bezirk Zwolle/Lelystad ist unter Ausschluss anderer Gerichte für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig, die sich aus (der Erfüllung) eines Vertrags zwischen DYZLE und dem Käufer ergeben können, sowie für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch zum Zwecke der Erlangung einstweiliger Verfügungen, es sei denn, DYZLE zieht es vor, den Streit einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen.
Datenschutz-Übersicht

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